Wir sind umgezogen! Sie finden uns ab sofort in der Bahnhofstraße 5, 89257 Illertissen.

Ulrich Sennert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
(Vita)
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006,
Fachanwalt für Erbrecht seit 2023.
Mein Leistungsspektrum im Überblick:
— Beratung
— Außergerichtliche Vertretung
— Prozessvertretung
— Güteverfahren nach bayerischem Schlichtungsgesetz
Erbrecht
(mehr)
Testament
Weit verbreitet ist der Irrglaube, ein Testament könne nur vor einem Notar erstellt werden. Ein Testament kann jedoch jeder selbst handschriftlich und mit Unterschrift versehen verfassen. Wir beraten Sie hierbei. Probleme gibt es auch oft bei der Auslegung des tatsächlich Gewollten. Damit Ihre Verfügungen juristisch Stand halten, sind eindeutige Formulierungen wichtig. Hier hilft Ihnen unsere Erfahrung beim Erstellen von Testamenten. Wir hinterlegen diese Testamente auch beim Amtsgericht für Sie.
Auseinandersetzung
Oft entsteht zwischen den Erben Streit darüber, wie die Erbschaft zu verteilen ist. Oft scheitert die Auseinandersetzung der ganzen Erbschaft an der Sturheit der Beteiligten, die sich nicht darüber im Klaren sind, dass die Auseinandersetzung hinsichtlich Geld, mobilen Gegenständen und Grundstücken / Häusern grundsätzlich verschieden voneinander vonstatten geht. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung. Ist bei der Auseinandersetzung von Grundstücken eine Teilungsversteigerung oft unausweichlich, empfiehlt es sich hinsichtlich der Verteilung von mobilen Erbschaftsgegenständen hingegen, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.
Pflichtteil
Kann ein Pflichtteilsanspruch ausgeschlossen werden? Wie hoch ist der Pflichtteil? Welche Ansprüche, ggf. auch Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen gegenüber den Erben? Wir beraten Sie darüber und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Erben durch bzw. reagieren für Sie als Erbe auf Forderungen von Pflichtteilsberechtigten.
Herr Rechtsanwalt Sennert trägt seit Mai 2023 den Titel Fachanwalt für Erbrecht.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
(mehr)
Wir sind sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite tätig. Bereits im Vorfeld des Abschlusses eines Mietvertrages kann viel Ärger für die Zukunft vermieden werden. Viele Mietverträge entsprechen nicht dem neuesten Stand der Rechtsprechung und vielfach wird auch schlichtweg vergessen, jeden Punkt im Mietvertrag auszufüllen. Manchmal meinen es die Mietvertragsparteien zu gut und treffen Zusatzvereinbarungen, die aber wiederum unzulässig sein können. Oftmals lohnt es sich, insbesondere auf Vermieterseite, vor Abschluss des Mietvertrages eine überschaubare Summe in eine Vorab-Beratung zu stecken, als nach Beendigung des Mietverhältnisses einen teuren Rechtsstreit zu führen, der risikobehaftet ist.
Mieterhöhung, Kündigung, Nebenkostenabrechnungen
Auch tauchen im Vorfeld von Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen Fragen nach der Berechtigung hierzu oder der Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme auf. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Mieterhöhung, Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder Eigenbedarfskündigung, spiegelbildlich hierzu sind wir selbstverständlich auch auf Mieterseite tätig. Gerne erstellen wir für Sie auch Nebenkostenabrechnungen und überprüfen die Nebenkostenabrechnungen von Vermietern auf ihre Richtigkeit.
Probleme im laufenden Mietverhältnis und nach dessen Beendigung
Oftmals besteht Bedarf, Fragen zu klären wie die Berechtigung von Minderung durch den Mieter, das Zutrittsrecht des Vermieters oder die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsarbeiten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses tauchen regelmäßig Fragen auf, ob und in welchem Umfang der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Prozesse
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Prozess, sei es im Räumungsprozess, im Prozess um Minderung der Nebenkostenabrechnungen oder über Schadensersatz nach Auszug des Mieters. Vor allem im Räumungsprozess ist es ernorm wichtig, das Verfahren zügig weiter zu betreiben. Aufgrund der ständigen Präsenz bei den Amtsgerichten Neu-Ulm, Ulm, Biberach und Memmingen, besteht überwiegend guter Kontakt zu den Richtern, was sich im Verfahren oftmals auszahlt. Wir achten konsequent darauf, dass die Verfahren zügig weiterbetrieben werden und dem Vermieter nicht noch mehr Geld verloren geht.
Wohnungseigentumsrecht
Haben Sie eine Eigentumswohnung oder sind Sie Verwalter? Wir stehen Ihnen bei allen Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern, dem Eigentümer und dem Verwalter (Überprüfung der Abrechnung, Beratung über die Anfechtung), Beitreibung von Hausgeldrückständen, Einhaltung der Hausordnung etc. zur Seite.
Herr Rechtsanwalt Sennert ist seit dem Jahr 2006 Fachanwalt für Mietrecht.
Kaufrecht und Werkvertragsrecht
(mehr)
Verkehrsunfallsachen
(mehr)
Die Versicherungen regulieren ohne anwaltliche Vertretung unter Ausnutzung der Unwissenheit eines Unfallopfers oftmals nur zögerlich und nicht sämtliche einem Geschädigten zustehenden Ansprüche. Ein Verschulden oder zumindest eine eventuelle Mithaftung des Unfallgegners werden regelmäßig von Versicherern mit nicht haltbaren Argumenten abgelehnt.
Sollte dann doch noch in die Regulierung eingetreten werden, so erscheinen z. B. bei der Abrechnung auf Gutachtensbasis Grundsätze, wie etwa Differenzbesteuerung oder die sog. 130%-Regelung bei sog. wirtschaftlichem Totalschaden und einer tatsächlich durchgeführten Reparatur mehr und mehr als Fremdwörter. Gleiches gilt für Schadenspositionen wie Nutzungsausfall, Kostenpauschale, Fahrtkosten zum Arzt oder Haushaltsführungsschaden, um nur einige Beispiele zu nennen. Ohne dass die entsprechenden Ansprüche mit Nachdruck geltend gemacht werden, wird eine Versicherung von sich aus nur seltenst freiwillig und kaum sämtliche Schadenspositionen ausgleichen, geschweige denn gar nachfragen, ob Ihnen vielleicht noch weitere Kosten durch einen Unfall entstanden sind.
Nach einem unverschuldeten Unfall soll jedoch ein Geschädigter entsprechend dem Willen des Gesetzgebers wenigstens finanziell so gestellt werden, als wenn das Unfallereignis nicht eingetreten wäre. Dies ist im Falle Ihrer Vertretung auch unser Ziel, und wir werden alles daran setzen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Dies beginnt bereits im ersten ausführlichen Beratungsgespräch, geht über die Korrespondenz mit der Versicherung und umfasst selbstverständlich auch ein Gerichtsverfahren, falls dieses erforderlich wird.
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Nachbarschaftsrecht
(mehr)

Erstes Beratungsgespräch
(mehr)
Ist die Angelegenheit mit dieser ersten Beratung abgeschlossen, fallen keine weiteren Kosten an. Im Falle einer nachfolgenden außergerichtlichen Tätigkeit in derselben Sache wird diese Beratungsgebühr auf die weiteren Gebühren angerechnet.
Ist absehbar, dass die Beratung einen größeren Umfang annimmt, werde ich Ihnen eine konkrete Honorarvereinbarung zu einem festen Stundensatz anbieten.
Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit nach Gebührentabelle
(mehr)
Abrechnung nach Zeitaufwand
(mehr)