Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Was kann ich für Sie tun?

Kontakt

Wir sind umgezogen. Sie finden uns ab sofort in der Bahnhofstraße 5, 89257 Illertissen.


Neue telefonische Sprechzeiten ab 01.04.2024: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr.

Ulrich Sennert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
(Vita)

1967 in Tübingen geboren, 1987 Abitur in Reutlingen, Zivildienst, 1989 bis 1996 Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth und Bordeaux, Abschluss mit dem ersten Staatsexamen und Maître en droit (französischer Studiumabschluss nach 4 Jahren Studium in Frankreich), Referendariat am Landgericht Hof (Bayern), Auslandsstation bei Rechtsanwalt Refik N. Türkoglu, Istanbul. 1999 / 2000 Tätigkeit in Neuhaus (Thüringen), ab 01.09.2000 gemeinsam mit Kollegen unter der Anschrift Gustav-Stresemann-Straße 1a, 89257 Illertissen. Umzug der Kanzlei an den jetzigen Kanzleistandort Bahnhofstraße 5 in Illertissen zum 01.05.2023.

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006,
Fachanwalt für Erbrecht seit 2023.

Mein Leistungsspektrum im Überblick:

— Beratung
— Außergerichtliche Vertretung
— Prozessvertretung
— Güteverfahren nach bayerischem Schlichtungsgesetz

Die Datenschutzerklärung, um deren Unterzeichnung wir jeden neuen Mandanten bitten, können Sie hier herunterladen.

Meine Fachgebiete

Ein Überblick.

Erbrecht

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Wenn es um das Erbe geht, entsteht oftmals Streit. Wer erbt wie viel? Bekommt der Sohn, der sich nie gemeldet hat, genauso viel, wie die Tochter, die die verstorbene Mutter gepflegt hat? Wem steht was zu? Ist ein Erbvertrag sinnvoll? Das Erbrecht hält ausreichend Instrumente zur Verfügung, die von Ihnen gewünschten Regelungen zu treffen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Willen umzusetzen und dadurch Streit zu vermeiden.

Testament
Weit verbreitet ist der Irrglaube, ein Testament könne nur vor einem Notar erstellt werden. Ein Testament kann jedoch jeder selbst handschriftlich und mit Unterschrift versehen verfassen. Wir beraten Sie hierbei. Probleme gibt es auch oft bei der Auslegung des tatsächlich Gewollten. Damit Ihre Verfügungen juristisch Stand halten, sind eindeutige Formulierungen wichtig. Hier hilft Ihnen unsere Erfahrung beim Erstellen von Testamenten. Wir hinterlegen diese Testamente auch beim Amtsgericht für Sie.
 
Auseinandersetzung
Oft entsteht zwischen den Erben Streit darüber, wie die Erbschaft zu verteilen ist. Oft scheitert die Auseinandersetzung der ganzen Erbschaft an der Sturheit der Beteiligten, die sich nicht darüber im Klaren sind, dass die Auseinandersetzung hinsichtlich Geld, mobilen Gegenständen und Grundstücken / Häusern grundsätzlich verschieden voneinander vonstatten geht. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung. Ist bei der Auseinandersetzung von Grundstücken eine Teilungsversteigerung oft unausweichlich, empfiehlt es sich hinsichtlich der Verteilung von mobilen Erbschaftsgegenständen hingegen, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Pflichtteil
Kann ein Pflichtteilsanspruch ausgeschlossen werden? Wie hoch ist der Pflichtteil? Welche Ansprüche, ggf. auch Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen gegenüber den Erben? Wir beraten Sie darüber und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Erben durch bzw. reagieren für Sie als Erbe auf Forderungen von Pflichtteilsberechtigten.

Herr Rechtsanwalt Sennert trägt seit Mai 2023 den Titel Fachanwalt für Erbrecht.


Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Mietverträge
Wir sind sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite tätig. Bereits im Vorfeld des Abschlusses eines Mietvertrages kann viel Ärger für die Zukunft vermieden werden. Viele Mietverträge entsprechen nicht dem neuesten Stand der Rechtsprechung und vielfach wird auch schlichtweg vergessen, jeden Punkt im Mietvertrag auszufüllen. Manchmal meinen es die Mietvertragsparteien zu gut und treffen Zusatzvereinbarungen, die aber wiederum unzulässig sein können. Oftmals lohnt es sich, insbesondere auf Vermieterseite, vor Abschluss des Mietvertrages eine überschaubare Summe in eine Vorab-Beratung zu stecken, als nach Beendigung des Mietverhältnisses einen teuren Rechtsstreit zu führen, der risikobehaftet ist.

Mieterhöhung, Kündigung, Nebenkostenabrechnungen
Auch tauchen im Vorfeld von Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen Fragen nach der Berechtigung hierzu oder der Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme auf. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Mieterhöhung, Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder Eigenbedarfskündigung, spiegelbildlich hierzu sind wir selbstverständlich auch auf Mieterseite tätig. Gerne erstellen wir für Sie auch Nebenkostenabrechnungen und überprüfen die Nebenkostenabrechnungen von Vermietern auf ihre Richtigkeit.

Probleme im laufenden Mietverhältnis und nach dessen Beendigung
Oftmals besteht Bedarf, Fragen zu klären wie die Berechtigung von Minderung durch den Mieter, das Zutrittsrecht des Vermieters oder die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsarbeiten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses tauchen regelmäßig Fragen auf, ob und in welchem Umfang der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Prozesse
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Prozess, sei es im Räumungsprozess, im Prozess um Minderung der Nebenkostenabrechnungen oder über Schadensersatz nach Auszug des Mieters. Vor allem im Räumungsprozess ist es ernorm wichtig, das Verfahren zügig weiter zu betreiben. Aufgrund der ständigen Präsenz bei den Amtsgerichten Neu-Ulm, Ulm, Biberach und Memmingen, besteht überwiegend guter Kontakt zu den Richtern, was sich im Verfahren oftmals auszahlt. Wir achten konsequent darauf, dass die Verfahren zügig weiterbetrieben werden und dem Vermieter nicht noch mehr Geld verloren geht.

Wohnungseigentumsrecht
Haben Sie eine Eigentumswohnung oder sind Sie Verwalter? Wir stehen Ihnen bei allen Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern, dem Eigentümer und dem Verwalter (Überprüfung der Abrechnung, Beratung über die Anfechtung), Beitreibung von Hausgeldrückständen, Einhaltung der Hausordnung etc. zur Seite.

Herr Rechtsanwalt Sennert ist seit dem Jahr 2006 Fachanwalt für Mietrecht.


Kaufrecht und Werkvertragsrecht

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Wir helfen Ihnen dabei, die Ihnen aus Kaufvertrag oder Werkvertrag zustehenden Gewährleistungsrechte durchzusetzen oder abzuwehren. Als Beispielsfälle wären genannt der Gebrauchtwagenkauf, der Hauskauf, die Autoreparatur, der Bauvertrag, Reisemängel etc. Hier gilt es vor allem, bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen die erforderlichen Formalien zu beachten.

Verkehrsunfallsachen

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Ein Unfall ist schneller passiert, als man denkt und niemand ist hiervor gewappnet. Doch wenn es schon einmal gekracht hat, sollte man nicht nochmals eine böse Überraschung erleben.
 
Die Versicherungen regulieren ohne anwaltliche Vertretung unter Ausnutzung der Unwissenheit eines Unfallopfers oftmals nur zögerlich und nicht sämtliche einem Geschädigten zustehenden Ansprüche. Ein Verschulden oder zumindest eine eventuelle Mithaftung des Unfallgegners werden regelmäßig von Versicherern mit nicht haltbaren Argumenten abgelehnt.
 
Sollte dann doch noch in die Regulierung eingetreten werden, so erscheinen z. B. bei der Abrechnung auf Gutachtensbasis Grundsätze, wie etwa Differenzbesteuerung oder die sog. 130%-Regelung bei sog. wirtschaftlichem Totalschaden und einer tatsächlich durchgeführten Reparatur mehr und mehr als Fremdwörter. Gleiches gilt für Schadenspositionen wie Nutzungsausfall, Kostenpauschale, Fahrtkosten zum Arzt oder Haushaltsführungsschaden, um nur einige Beispiele zu nennen. Ohne dass die entsprechenden Ansprüche mit Nachdruck geltend gemacht werden, wird eine Versicherung von sich aus nur seltenst freiwillig und kaum sämtliche Schadenspositionen ausgleichen, geschweige denn gar nachfragen, ob Ihnen vielleicht noch weitere Kosten durch einen Unfall entstanden sind.
 
Nach einem unverschuldeten Unfall soll jedoch ein Geschädigter entsprechend dem Willen des Gesetzgebers wenigstens finanziell so gestellt werden, als wenn das Unfallereignis nicht eingetreten wäre. Dies ist im Falle Ihrer Vertretung auch unser Ziel, und wir werden alles daran setzen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Dies beginnt bereits im ersten ausführlichen Beratungsgespräch, geht über die Korrespondenz mit der Versicherung und umfasst selbstverständlich auch ein Gerichtsverfahren, falls dieses erforderlich wird.
 
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Nachbarschaftsrecht

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Selbstverständlich sind wir Ihnen auch in nachbarschaftsrechtlichen Fällen (Grenzverletzungen, Hammerschlags- und Leiterrecht) behilflich, im Fall unerlaubter Immissionen oder bei der Klärung von Eigentumsverhältnissen an Überbauten.

Was kann ich für Sie tun?

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin, telefonisch unter 07303 9518-0 oder per Kontaktformular.

Telefonzeiten/Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag:
8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
8.30 - 12.00 Uhr


  • Beratung
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    Kostentransparenz

    Ein Überblick.



    Erstes Beratungsgespräch

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    Für ein erstes Beratungsgespräch mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten fallen 100,00 € zzgl. Mehrwertsteuer, in erbrechtlichen Angelegenheiten 150,00 € zzgl. Mehrwertsteuer an. Bei einer umfangreicheren Beratung über eine halbe Stunde hinaus erhöht sich dieser Betrag auf maximal 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.

    Ist die Angelegenheit mit dieser ersten Beratung abgeschlossen, fallen keine weiteren Kosten an. Im Falle einer nachfolgenden außergerichtlichen Tätigkeit in derselben Sache wird diese Beratungsgebühr auf die weiteren Gebühren angerechnet.

    Ist absehbar, dass die Beratung einen größeren Umfang annimmt, werde ich Ihnen eine konkrete Honorarvereinbarung zu einem festen Stundensatz anbieten.

    Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit nach Gebührentabelle

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    In der Regel ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit vom Gegenstandswert abhängig. Dieser richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten. Ihr Kostenrisiko kann anhand des Gegenstandswerts und der Kostentabelle zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ermittelt werden.

    Abrechnung nach Zeitaufwand

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    Bei außergerichtlicher Tätigkeit kann es auch für Mandant und Anwalt Sinn machen, dass die anwaltliche Tätigkeit auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands abgerechnet wird. Der Stundensatz beträgt dabei in der Regel 200,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Dies muss aber zu Beginn des Mandats konkret vereinbart werden.


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    Formulare und mehr